So schnell wie möglich den Führerschein in der Tasche haben: Mit unserem Intensivkurs ist das kein Problem. Ganz egal, ob Du die Ferien nutzen willst, um bald schon durchzustarten, oder einfach so wenig Zeit wie möglich verlieren möchten, mit Fahrschule Campos ist der Führerschein in 10 Tagen möglich.
Theoretisches und praktisches Wissen kompakt für Dich aufbereitet: Wir sorgen mit dem Intensivkurs dafür, dass Du bestens auf Deine Prüfung vorbereitet bist.
Wir haben spezielle Lernmethoden entwickelt, mit denen unsere Kunden überdurchschnittliche Prüfungsergebnisse erreichen – und das schon seit Jahren. Setze auf uns und mache Deinen Führerschein in 10 Tagen.
Mindestalter: 24 Jahre, damit kannst du alle Motorräder fahren.
(auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
Etwas für die jüngeren unter euch. Dein Mofa-Führerschein ist ab 15 Jahren möglich.
Wichtige Informationen
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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
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Mindestalter: 16 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Wichtige Informationen
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
(50 cm³, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
Wichtige Informationen
Mindestalter: 15 Jahre
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.