Der Flurfördermittelschein wird umgangssprachlich auch als Gabelstaplerführerschein, oder kurz Staplerschein, bezeichnet. Der Fahrausweis für Staplerfahrer berechtigt zum betrieblichen und eigenständigen Führen von Gabelstaplern und anderer Flurförderzeuge. Das Mindestalter zum Erwerb des Flurfördermittelscheins liegt bei 18 Jahren. Der Staplerschein muss jährlich im Rahmen von Sicherheitsunterweisungen erneuert werden.
Grundlagen und Voraussetzungen für den Gabelstaplerschein
Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (früher: BGG 925) der Berufsgenossenschaft muss jeder, der beruflich einen Gabelstapler bedient, eine umfangreiche Staplerschulung sowie eine theoretische und eine praktische Staplerschein-Prüfung ablegen. Erst dann ist die Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt und erhält einen Gabelstaplerführerschein. Voraussetzung, um den Staplerschein machen zu können, ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch muss die Person nachweisen können, dass sie über die notwendige körperliche Eignung für das Steuern eines Flurförderzeugs verfügt.
Inhalt der Staplerschulung
Rechtliche Grundlagen
Praktische Ausbildung
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
Antriebsarten
Standsicherheit
Betrieb allgemein
Regelmäßige Prüfungen
Umgang mit Lasten
Sondereinsätze
Verkehrsregeln/Verkehrswege
Praktische Ausbildung
Einweisung am Flurförderzeug
Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001 (alt BGG 925)
Fahrschule Campos bietet Staplerschulungen mit unterschiedlicher Länge an, die sich nach dem Erfahrungsstand der Teilnehmer/-innen richten. Wer Fahrerfahrung hat, kann schon innerhalb eines Tages Ausbildung den Staplerschein machen.
In der Regel erfolgen Staplerschulungen, die dem Erwerb eines personenbezogenen „Fahrausweises für Flurförderzeuge“ dienen, in Vollzeit und enden mit einer schriftlichen und einer praktischen Staplerschein-Prüfung. Der Gabelstaplerschein ist unbefristet gültig. Allerdings müssen Personen, die beruflich ein Flurförderzeug bedienen, im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes einmal im Jahr an einer entsprechenden Unterweisung teilnehmen.