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Bus Führerschein

Ein viel zu oft unterschätzter Beruf, dabei doch so wichtig: Als Busfahrer:in trägst Du eine enorme Verantwortung gegenüber den Personen, die Du beförderst. Darunter Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule, Pendler, Renter oder Touristen. Im Linienbus, Reisebus oder Shuttle-Service. Damit Du dem Vertrauen, das diese Personen Dir täglich entgegenbringen, im Straßenverkehr gerecht werden kannst und jede:n sicher von A nach B bringst, ist der Busführerschein Klasse D für Dich das wichtigste Gut. Ein Bus wartet nicht – und das solltest Du auch nicht: Sprich uns gerne an, wir beraten Dich gerne!

 

Linienbus, Reisebus, Omnibus, Kleinbus: Unterschiedliche Fahrzeugtypen bringen verschiedene Ausprägungen der Fahrerlaubnis mit sich. Die Führerscheinklassen für den Bus unterteilen sich in D1, D1E und DE – je nach Größe des Busses beziehungsweise der Anzahl der Fahrgäste ist der eine oder andere Führerschein für Dich der Richtige. Für alle Klassen musst Du in Besitz des Pkw-Führerscheins sein. Das Mindestalter kann je nach Führerscheinklasse variieren.

 
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Klasse D1
Klasse D1E
Klasse D
Klasse DE

Klasse D1

Wichtige Informationen

Mindestalter: 21/181 Jahre

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt

Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse D1 Anhänger mitführen, wenn:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt

Besonderheiten:

  • Vorausetzung Führerschein der Klasse B
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
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Klasse D1E

Wichtige Informationen

Mindestalter: 21/181 Jahre

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger über 750 kg zGM

Besonderheiten:

  • Vorausetzung Führerschein der Klasse D1
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich

Klasse D

Wichtige Informationen

Mindestalter: 21/181 Jahre

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger über 750 kg zGM

Besonderheiten:

  • Vorausetzung Führerschein der Klasse D1
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
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Klasse DE

Wichtige Informationen

Mindestalter: 24/21/181,2,3 Jahre

Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger über 750 kg zGM.

Besonderheit:

  • Vorbesitz Führerschein der Klasse D
  • Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
  • Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
  • Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
  • Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
  • Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
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