Nach fünf Jahren kann der ADR-Schein mit einer Auffrischungsschulung um weitere fünf Jahre verlängert werden. Mit der Fortbildung beginnen können Berufskraftfahrer/-innen bis zu zwölf Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung. Maßgeblich für die Verlängerung ist das Ablaufdatum der aktuellen Genehmigung.
Heizöl und Diesel machen mehr als die Hälfte aller Gefahrguttransporte aus – Transporte von Benzin nehmen rund 27 Prozent ein. Wer Tanklastfahrzeuge steuern möchte, benötigt zusätzlich zum ADR-Schein den Aufbaukurs Tanktransporte. Die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung mit abschließender IHK-Prüfung und ADR-Bescheinigung berechtigt Fahrer/-innen dazu, Tanktransporte gemäß den Gefahrgutvorschriften für die Straße durchzuführen.
Für Transporte von explosionsgefährlichen Stoffen wird der jeweilige Aufbaukurs Klasse 1 benötigt. Voraussetzung für diese ADR-Schulung ist der erfolgreiche Abschluss des Basiskurses für den Gefahrgutschein. Die erfolgreich bestandene Prüfung vor der Industrie und Handelskammer berechtigt zur
- Durchführung von Stückguttransporten mit Explosivstoffen und
- Gegenständen mit Explosivstoffen.