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Grundqualifikation

Grundqualifikation

beschleunigte Grundqualifikation

Alle Lkw-Fahrer, Berufsanfänger oder Quer- und Nebeneinsteiger die gewerblich Fahrzeuge im Güter- oder Personenverkehr über 3,5 t zulässige Gesamtmasse fahren und nach dem 10.09.2009 die FE der Klassen C1/C1E/C/CE bzw. die FE der Klassen D1/D1E/D/DE nach dem 10.09.2008 erworben haben oder jetzt neu erwerben möchten, müssen zusätzlich zu ihrer Fahrerlaubnisprüfung eine Prüfung bei der IHK über die beschleunigte Grundqualifikation oder der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer – Qualifikationsgesetz (BKrFQG) nachweisen. Nach bestandener Prüfung wird die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.

Diese Qualifikation können Sie bei uns durch die beschleunigte Grundqualifikation erwerben.

Um die beschleunigte Grundqualifikation zu erwerben, müssen 130 Stunden à 60 Minuten Theorieunterricht absolviert werden. Davon 95 Stunden Basiswissen für LKW oder BUS und 35 Stunden klassenspezifisches Wissen je nach Ausbildungsrichtung.

Weiterhin sind 10 Stunden à 60 Minuten fahrpraktische Ausbildung der gewünschten Ausbildungsklasse vorgeschrieben. Die theoretische Prüfung erfolgt bei der IHK. Ist jemand bereits z.B. mit Klasse C grundqualifiziert und möchte nun einen Busführerschein machen (Klasse D) machen, so benötigt er 35 Stunden beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger, davon 2,5 Std fahrpraktische Ausbildung.

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