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Beschleunigte Grundqualifikation Güter- und Personenverkehr
Juli 3 - Juli 28

BIS ZU 100% FÖRDERUNG MÖGLICH!
FÜR GEWERBLICHE FAHRTEN IM PERSONEN- UND GÜTERVERKEHR.
Alle Lkw-Fahrer, Berufsanfänger oder Quer- und Nebeneinsteiger die gewerblich Fahrzeuge im Güter- oder Personenverkehr über 3,5 t zulässige Gesamtmasse fahren und nach dem 10.09.2009 die FE der Klassen C1/C1E/C/CE bzw. die FE der Klassen D1/D1E/D/DE nach dem 10.09.2008 erworben haben oder jetzt neu erwerben möchten, müssen zusätzlich zu ihrer Fahrerlaubnisprüfung eine Prüfung bei der IHK über die beschleunigte Grundqualifikation oder der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer – Qualifikationsgesetz (BKrFQG) nachweisen. Nach bestandener Prüfung wird die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.
„Kennziffer 95“ im Führerschein
Egal ob im Bus, LKW oder als Berufsanfänger, Quer- oder Umsteiger, Du brauchst die Grundqualifikation.
Die Ausbildung ist eine Voraussetzung nach dem Berufskraftfahrer – Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und wird, nach erfolgreichem bestehen, mit der Kennziffer 95 in Deinem Führerschein vermerkt.
Und genau dabei werden wir Dich unterstützen!
- Förderung mit bis zu 100% der Kosten – Wir helfen bei Beantragung und Abwicklung der Fördergelder.
- Unterschiede der Ausbildung sind zum Beispiel bei Vorbesitz und Erwerb des Führerscheins – Gemeinsam planen wir für Dich.
- Lass Dich individuell und unverbindlich von uns beraten. Wir stellen Dir einen auf Dich abgestimmten Ausbildungsplan zur Verfügung und bereiten Dich optimal auf die Prüfung vor.