Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre (BF17)
Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:
- keine Kfz der Klassen A1, A2 und A
- dienen zur Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer)
- verfügen über eine zulässige Gesamtmasse bis 3.500 kg
Du darfst mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung
Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn
- in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und
- bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.
Anstehende Termine
Häufig gestellte Fragen
Es wird eine theoretische Ausbildung (Unterricht) zu absolviert. Es gibt hierbei einen Grundstoff und einen Zusatzstoff für die jeweilige Ausbildungsklasse. In dieser Phase werden die Grundlagen vermittelt, die später als Fundament bei der praktischen Ausbildung dienen soll und dem Dir helfen soll sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Mit der praktischen Ausbildung kann aber schon nahezu zeitgleich begonnen werden. Dies hängt ganz vom Lerntyp und den persönlichen Bedürfnissen ab (Zeit, Schule, Lehre, etc.).
Für die Ausbildung werden 12 Sonderfahrten und durchschnittlich 12 bis 35 Übungsfahrten benötigt. Das sind unsere Erfahrungswerte. Letztlich ist das eine individuelle Anzahl die von jeden selber abhängig ist. Die Ausbildung sollte als sehr gutes Fundament dienen, um später den Anforderungen im Straßenverkehr gewachsen zu sein und nicht nur um die Prüfung zu bestehen. Durch die unterschiedlichen Begabungen bzw. Vorkenntnisse jedes Einzelnen kann die Summe der Fahrstunden variieren. Eine Mindestanzahl an Fahrstunden muss nachgewiesen werden können um an den Prüfungen teilzunehmen.
Am besten zwei Wochen vor dem gewünschten Termin direkt bei uns in der Fahrschule.
Die theoretische Prüfung findet beim TÜV statt und wird am PC absolviert.
In der theoretischen Prüfung bekommst Du 30 Fragen. Du darfst höchstens 10 Fehlerpunkte machen – aber: Wenn Du zwei Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten falsch beantwortest, gilt die Prüfung auch mit 10 Punkten als nicht bestanden. Die Prüfung erfolgt in deutscher Sprache oder ggf. in einer zugelassenen Fremdsprache.