Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre (BF17)
Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:
- keine Kfz der Klassen A1, A2 und A
- dienen zur Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer)
- verfügen über eine zulässige Gesamtmasse bis 3.500 kg
Du darfst mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung
Wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn
- in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und
- bei einem anschließenden mindestens 15-minütigen Fahrtest in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.