125er fahren mit dem PKW Führerschein

Was darf ich fahren?

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3,einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Für wen?

Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Fahrerlaubnis ist nur im Bereich der Bundesrepublik Deutschland gültig. Fahren von 125er im Ausland ist NICHT erlaubt. Ein vereinfachter Aufstieg in die höheren Zweiradklassen ist NICHT möglich. Zwischen dem Abschluß der Fahrerschulung und der Eintragung darf nicht mehr als ein Jahr liegen.

Ablauf der Ausbildung

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens vier Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten im Theorieunterricht sowie mindestens fünf Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Praxisunterricht. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.

Prüfung

KEINE Theorieprüfung!
KEINE Praxisprüfung!

Häufig gestellte Fragen

Die Fahrerschulung im oben genannten Umfang kostet 849,- Euro (als Intensivausbildung innerhalb von 2 Tagen 949,- Euro). Sollte am Ende des Kurses die nötigen Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht erreicht werden so wird jede weiter Fahrstunde zu 45 Min. mit 60,- Euro inkl. MwSt. berechnet. Wichtig Bei der Ausbildung wird Schutzkleidung benötigt