Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
A) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH max. 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig)
b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig)
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.
Häufig gestellte Fragen
asd