Mindestalter: 15 Jahre

  • bbH 45 km/h
  • Hubraum
    – Verbrennungsmotor max. 50 cm3
  • A) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge 
    Ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW

    B) Dreirädrige Kleinkrafträder 
    Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg

    c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcar)
    Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads);
    Leermasse max. 425 kg

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

  • Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
  • Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht

(50 cm3, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Häufig gestellte Fragen

Am besten zwei Wochen vor dem gewünschten Termin direkt bei uns in der Fahrschule.

Die theoretische Prüfung findet beim TÜV statt und wird am PC absolviert.

Anstehende Termine

19Feb
Motorrad Klassenspezifisch
Lektion 1 und 2
Klicken für weitere Informationen..
Donnerstag
17:30-20:30 Uhr
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10Jan
Grundstoff für alle Klassen
B
Samstag
18:26-19:26 Uhr
Hallschlag Jetzt anfragen