Lektion 1 und 2
Klicken für weitere Informationen.. Donnerstag
17:30-20:30 Uhr Hallschlag Jetzt anfragen
B Samstag
18:26-19:26 Uhr Hallschlag Jetzt anfragen
Mindestalter: 15 Jahre
A) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
Ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW
B) Dreirädrige Kleinkrafträder
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg
c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcar)
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads);
Leermasse max. 425 kg
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
(50 cm3, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Am besten zwei Wochen vor dem gewünschten Termin direkt bei uns in der Fahrschule.
Die theoretische Prüfung findet beim TÜV statt und wird am PC absolviert.