Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) 

A) einer Motorleistung bis 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
Die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Besonderheit bei Umstieg von A1 auf A2:

  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!
Besonderheiten beim Aufstieg von A1 auf A2 bei weniger als 2 Jahrem Vorbesitz von A1

Vorgeschriebene Praxiseinheiten

  • Grundausbildung
  • 3 Überland
  • 2 Autobahn
  • 1 Nachtfahrt
  • Prüfungsvorbereitung

Anstehende Termine

Häufig gestellte Fragen