Lektion 1 und 2
Klicken für weitere Informationen.. Donnerstag
17:30-20:30 Uhr Hallschlag Jetzt anfragen
B Samstag
18:26-19:26 Uhr Hallschlag Jetzt anfragen
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder (auch mit Beiwagen)
A) einer Motorleistung bis 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg
Die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Besonderheit bei Umstieg von A1 auf A2:
Vorgeschriebene Praxiseinheiten
Es wird eine theoretische Ausbildung (Unterricht) zu absolviert. Es gibt hierbei einen Grundstoff und einen Zusatzstoff für die jeweilige Ausbildungsklasse. In dieser Phase werden die Grundlagen vermittelt, die später als Fundament bei der praktischen Ausbildung dienen soll und dem Dir helfen soll sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Mit der praktischen Ausbildung kann aber schon nahezu zeitgleich begonnen werden. Dies hängt ganz vom Lerntyp und den persönlichen Bedürfnissen ab (Zeit, Schule, Lehre, etc.).
Für die Ausbildung werden 12 Sonderfahrten und durchschnittlich 12 bis 25 Übungsfahrten benötigt. Das sind unsere Erfahrungswerte. Letztlich ist das eine individuelle Anzahl die von jeden selber abhängig ist. Die Ausbildung sollte als sehr gutes Fundament dienen, um später den Anforderungen im Straßenverkehr gewachsen zu sein und nicht nur um die Prüfung zu bestehen. Durch die unterschiedlichen Begabungen bzw. Vorkenntnisse jedes Einzelnen kann die Summe der Fahrstunden variieren. Eine Mindestanzahl an Fahrstunden muss nachgewiesen werden können um an den Prüfungen teilzunehmen.
Am besten zwei Wochen vor dem gewünschten Termin direkt bei uns in der Fahrschule.
Die theoretische Prüfung findet beim TÜV statt und wird am PC absolviert.