Lektion 1 und 2
Klicken für weitere Informationen.. Donnerstag
17:30-20:30 Uhr Hallschlag Jetzt anfragen
B Samstag
18:26-19:26 Uhr Hallschlag Jetzt anfragen
Mindestalter: 16 Jahre
a) Krafträder (auch mit Beiwagen): Hubraum max. 125 cm3, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
B) Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Ellenator) mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW
Es wird eine theoretische Ausbildung (Unterricht) zu absolviert. Es gibt hierbei einen Grundstoff und einen Zusatzstoff für die jeweilige Ausbildungsklasse. In dieser Phase werden die Grundlagen vermittelt, die später als Fundament bei der praktischen Ausbildung dienen soll und dem Dir helfen soll sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Mit der praktischen Ausbildung kann aber schon nahezu zeitgleich begonnen werden. Dies hängt ganz vom Lerntyp und den persönlichen Bedürfnissen ab (Zeit, Schule, Lehre, etc.).
Für die Ausbildung werden 12 Sonderfahrten und durchschnittlich 12 bis 25 Übungsfahrten benötigt. Das sind unsere Erfahrungswerte. Letztlich ist das eine individuelle Anzahl die von jeden selber abhängig ist. Die Ausbildung sollte als sehr gutes Fundament dienen, um später den Anforderungen im Straßenverkehr gewachsen zu sein und nicht nur um die Prüfung zu bestehen. Durch die unterschiedlichen Begabungen bzw. Vorkenntnisse jedes Einzelnen kann die Summe der Fahrstunden variieren. Eine Mindestanzahl an Fahrstunden muss nachgewiesen werden können um an den Prüfungen teilzunehmen.
Am besten zwei Wochen vor dem gewünschten Termin direkt bei uns in der Fahrschule.
Die theoretische Prüfung findet beim TÜV statt und wird am PC absolviert.