Mindestalter: 16 Jahre

a) Krafträder (auch mit Beiwagen): Hubraum max. 125 cm3, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

B) Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Ellenator) mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW

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Häufig gestellte Fragen