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Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2). Gilt für Motorräder von mehr als 50 ccm ohne weitere Einschränkungen.
Besonderheiten beim Aufstieg von A2 auf A:
Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule vor der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!
Besonderheiten beim Aufstieg von A1 auf A oder bei A2 auf A, bei weniger als 2 Jahren Vorbesitz A2
Vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre):
- Grundausbildung
- 3 Überland
- 2 Autobahn
- 1 Nachtfahrt
- Prüfungsvorbereitung