ALLE INFOS ZUM FLURFÖRDERMITTELSCHEIN

Der Flurfördermittelschein wird umgangssprachlich auch als Gabelstaplerführerschein, oder kurz Staplerschein, bezeichnet. Der Fahrausweis für Staplerfahrer berechtigt zum betrieblichen und eigenständigen Führen von Gabelstaplern und anderer Flurförderzeuge. Das Mindestalter zum Erwerb des Flurfördermittelscheins liegt bei 18 Jahren. Der Staplerschein muss jährlich im Rahmen von Sicherheitsunterweisungen erneuert werden.

GRUNDLAGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN GABELSTAPLERSCHEIN

Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (früher: BGG 925) der Berufsgenossenschaft muss jeder, der beruflich einen Gabelstapler bedient, eine umfangreiche Staplerschulung sowie eine theoretische und eine praktische Staplerschein-Prüfung ablegen. Erst dann ist die Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt und erhält einen Gabelstaplerführerschein.
Voraussetzung, um den Staplerschein machen zu können, ist ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch muss die Person nachweisen können, dass sie über die notwendige körperliche Eignung für das Steuern eines Flurförderzeugs verfügt.