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Infos zum BKRFQG
BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATIONSGESETZ
Sie sind Unternehmer oder Fahrer im gewerblichen Güterverkehr bzw. in Land- oder Forstwirtschaft mit gewerblichen Fahrten? Dann betrifft auch Sie das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)!
DER WEG ZUM GEWERBLICHEN KRAFTFAHRER
Wer bis zum 10.09.2008 (D-Klassen) bzw. 10.09.2009 (C-Klassen oder BE) noch keinen Führerschein dieser Klassen besaß, muss neben dem Führerschein eine Zusatzqualifikation erwerben.
MÖGLICHKEITEN ZUR ERLANGUNG DER ZUSATZQUALIFIKATION
Berufskraftfahrer-Ausbildung (3 Jahre im Lehrbetrieb)
Grundqualifikation (kein Unterricht vorgesehen, Prüfung in Theorie und Praxis)
Beschleunigte Grundqualifikation (3,5 Wochen Vollzeitunterricht, Prüfung in Theorie)
Die Vorbereitung zur Grundqualifikation sowie die beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer bieten wir in regelmäßigen Abständen an. Es handelt sich hierbei lediglich um eine „Qualifikation“, die zum gewerblichen Güter- bzw. Personentransport berechtigt, aber nicht mit dem Lehrberuf des „Berufskraftfahrers“ verwechselt werden darf. Man spricht bei dieser Qualifikation auch vom „EU Berufskraftfahrer“.
SANKTIONEN BEI FAHRTEN OHNE SZ 95
Fahrten im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr ohne gültige SZ 95 sind mit Strafen von bis zu 5.000 Euro für den Fahrer und bis zu 20.000 Euro für den Unternehmer belegt.