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Förderung und Bildungsgutschein
Bildungsprämie
„Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie“ – Unter diesem Motto gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jeden berufstätigen Arbeitnehmer die Möglichkeit bis zu 50% der Weiterbildungskosten (jedoch nicht mehr als 500,- € jährlich) zu übernehmen. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen
Bildungsgutschein
Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können Bildungsgutscheine von Arbeitsagenturen und Jobcentern (Wohnort des Antragstellers) für einen zuvor individuell festgelegten Bildungsbedarf beantragt und ausgehändigt werden. Ein Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage dafür, dass die Kosten für die darauf vermerkte Weiterbildung übernommen werden und sind dadurch gerade für Arbeitssuchende ein wichtiges Instrument der Qualifizierung. Er kann bei jedem zugelassenen Träger eingelöst werden.
Qualifizierungschancengesetz QCG
Das Programm wurde 2006 von der Agentur für Arbeit mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken, indem diesen Risikogruppen eine geförderte Weiterbildung ermöglicht wird. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.