Bildungsprämie

„Zahlt sich aus: Die Bildungsprämie“ – Unter diesem Motto gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jeden berufstätigen Arbeitnehmer die Möglichkeit bis zu 50% der Weiterbildungskosten (jedoch nicht mehr als 500,- € jährlich) zu übernehmen. Auch Berufsrückkehrer/-innen oder Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein bekommen

Bildungsgutschein

Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können Bildungsgutscheine von Arbeitsagenturen und Jobcentern (Wohnort des Antragstellers) für einen zuvor individuell festgelegten Bildungsbedarf beantragt und ausgehändigt werden. Ein Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage dafür, dass die Kosten für die darauf vermerkte Weiterbildung übernommen werden und sind dadurch gerade für Arbeitssuchende ein wichtiges Instrument der Qualifizierung. Er kann bei jedem zugelassenen Träger eingelöst werden.

Qualifizierungschancengesetz QCG

Das Programm wurde 2006 von der Agentur für Arbeit mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken, indem diesen Risikogruppen eine geförderte Weiterbildung ermöglicht wird. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.

De-minimis

Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die in der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie „De-minimis“ (Maßnahmenkatalog) aufgeführten Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. Weitere erläuternde Hinweise zu förderfähigen Maßnahmen enthält die sog. Positivliste. Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein. Die konkreten Regelungen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Förderrichtlinie „De-minimis“ bzw. den Ausführungen zur jeweiligen Förderperiode.