Mindestalter: 17 Jahre (BF17)

Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:

  • Keine Kfz der Klassen A1, A2 und A
  • dienen zur Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer).
  • verfügen über eine zulässige Gesamtmasse bis 3.500 kg.

Du darfst mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:

  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination beträgt nicht mehr als 3.500 kg.

Besonderheit

Die Fahrerlaubnis gilt nur im Inland und nur mit der im Führerschein eingetragenen Begleitperson. Die Ausbildung und Prüfung der Klasse BE sind ebenfalls mit 17 Jahren möglich und können mit der Kl. B kombiniert werden. Ebenso kann BF17 mit B197 kombiniert werden.

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Häufig gestellte Fragen